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Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 09:29
von Ingmar
Mal wieder ein Urteil zum Thema: Richter geben Radlern ohne Helm Unfall-Mitschuld
Grundsätzlich kann ich die Argumentation des Gerichts zwar nachvollziehen, ich bin aber unsicher wie weit das gehen soll?!
Muss ich irgendwann auf dem Rad einen Ganzkörperairbag tragen um an einem fremdverursachten Sturz und daraus folgenden Knochenbrüchen nicht eine Teilschuld zu haben? :?

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 10:30
von peso
"Du" bist nicht am Sturz schuld, sondern hast nicht die nötige Sorgfalt zur Vermeidung des eigenen Schadens walten lassen. Der Schadenseintritt steht hier nicht zur Diskussion, aber die Schadenshöhe.

Wenn wir beachten, daß wir eine Pressemitteilung kommentieren und nicht das eigentliche Urteil, dann...

...ärgert mich das behauptete "besonderen Verletzungsrisiko" von Radfahrern und ihre "besondere Gefährdung", Kopfverletzungen zu erleiden. Beides gibt die Quellenlage, soweit ich sie in den letzten Jahren verfolgt habe, nicht her.

Inzwischen wohl gesichert ist, daß Helme die Schwere von Kopfverletzungen (ganz pauschal) mindern können. Offenbar begründet dies einen Anscheinsbeweis ähnlich dem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes im Auto. Es wird als angenommener Erfahrungsgrundsatz davon ausgegangen, daß ein Helm die Schwere der Verletzung reduziert hätte. Ob bei den im konkreten Fall erlittenen "schwere[n] Schädel-Hirnverletzungen" ein Helm "erfahrungsgemäß" ebenso gewirkt hätte? Nach Ansicht der Richter bzw. des beauftragten Sachverständigen, ja. Ich bin mindestens skeptisch. *
...ich bin aber unsicher wie weit das gehen soll?!
Bis zum Helm. Der sei nachgewiesen wirksam, der Erwerb finanziell zu vertreten und das Tragen insgesamt zumutbar. Auf Ganzkörperschutzkleidung trifft dies nicht zu.

* Nach Durchsicht des Urteils ist die Begründung zweigliedrig. Die Erfahrungsgewißheit, das Helme grundsätzlich schützen, begründet die Obliegenheitspflicht zum Tragen des Helmes. Die Schadensminderung im konkret vorliegenden Fall wird durch das Sachverständigengutachten belegt.
* Immerhin sieht das OLG die Differenzierung zwischen "Normal-" und Rennradfahrern hinsichtlich ihrer Gefährdung und sich daraus ergebener Obliegenheiten als problematisch an. Da hatten bisherige Urteile ohnehin eine "can of worms" geöffnet.

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Sa 6. Jul 2013, 23:51
von Rudi_Mentär
Hi,

ich finde Helme schon gut.. mir haben sie schon öfter geholfen ... jedes Mal wenn ich „Umfalle“ beim Unfall merke ich das ich zum Teil mehrmals über den Kopf wegrutsche und Weggrolle. Der Helm davon auch immer Spuren trägt.. letztmalig ohne Helm bin ich durch eine Notbremsung (eingeklickt mit den Schuhen) über den Lenker geflogen und direkt auf dem Gesicht/Straße :wand: gelandet.. dabei ging meine schöne Radbrille zu Bruch und hat mir einen 4cm Cut an der linken Schläfe auf Höhe vom Auge verpasst.. das hat ganz schön geblutet – wenn ich einen Helm getragen hätte wäre das nicht passiert.. da der Überstand an der Vorderseite verhindert hätte das die Brille Kontakt mit dem Boden bekommt und in mein Gesicht schneidet. Besonders mit festgeklickten Füßen sollte man auf Jeden Fall einen Helm tragen.. ein anders mal bin ich in ein Auto aufgefahren.. das vor mir eine Vollbremsung hingelegt hatte.. ich war noch im Windschatten mit ca. 45kmh.. das hat ordentlich gerumst.. ich bin seitlich mit dem Kopf+Helm gegen die Heckscheibe geflogen.. durch den Helm ist nix weiter passiert.. nur ein ca. 2cm Cut am Kinn.. und viele Prellungen am Körper..das war nicht schön.. ich war so Sauer das ich mit dem Heckwischer die Heckscheibe eingeschlagen habe.. :zeter:

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 14:26
von peso
Ingmar hat geschrieben:Mal wieder ein Urteil zum Thema: Richter geben Radlern ohne Helm Unfall-Mitschuld
Der Fall wird übrigens ab dem 17. Juni beim BGH verhandelt.

Bin zwiegespalten. Einerseits ist der Bezug auf § 254 nicht von der Hand zu weisen und findet analog ja auch bei alpinen Skiunfällen (auch ohne gesetzliche Helmpflicht) munter seine Anwendung. Andererseits sind die Begründungen des OLG Schleswig-Holstein für die Obliegenheitspflicht zum Tragen eines Helmes in den Punkten "besondere Gefährdung von Radfahrern" und des sich vermeintlich veränderten „allgemeinen Verkehrsbewußtseins“ kaum zwingend bzw. widersprechen der (allerdings unübersichtlichen) Quellenlage.

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 15:58
von Ingmar
Zwiegespalten bin ich auch. Mein größtes Problem ist eigentlich die Frage: Wie weit geht das dann?
Irgendwann reicht Helm nicht mehr und man muss Airbacks o.ä. vorhalten.

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 17:40
von Drahtbeen-Matscher
Wer jetzt die Nase rümpfen mag, bitte:
Ich komme ja in erster Linie vom Bau.
Dort habe ich mir instinktiv angewöhnt, alles was wehtut zu vermeiden.
Auf Arbeit trage ich arbeitschutztechnisch in erster Linie Schutzkappenschuhe und Handschuhe, keinen Helm, obwohl es manchmal vielleicht angebracht wäre.
Mit dem Renner unterwegs trage ich in erst Linie Helm, alles andere( Handschuhe usw.)erscheint mir unwichtig, da heilbar ;)

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 19:03
von peso
Ingmar hat geschrieben:Irgendwann reicht Helm nicht mehr und man muss Airbacks o.ä. vorhalten.
Das scheint mir im Hinblick auf das Primat der Zumutbarkeit nicht sehr wahrscheinlich. Es gibt schließlich auch keine gesetzliche Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung (inklusive Protektoren) auf dem Motorrad (also über den Helm hinaus), und dennoch wird bei einem Unfall mit entsprechendem Verletzungsbild von einem Mitverschulden des Fahrers im Sinn von § 254 auszugehen sein.

Die große Attraktivität des Radfahrens besteht ja darin, aus einem Minimum an finanziellem, technischem und organisatorischem Aufwand ein ganz gehöriges Maß an individueller Mobilität zu erzielen. In dieses phantastisch günstige Verhältnis würde eine Helmpflicht beeinträchtigend eingreifen, allerdings zeigt die inzwischen über Jahre anhaltende Diskussion, daß man auch von Regulierungsseite nicht leichtfertig eine solche Restriktion umsetzen wird.

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Di 17. Jun 2014, 12:30
von fischi
peso hat geschrieben:
Ingmar hat geschrieben:Mal wieder ein Urteil zum Thema: Richter geben Radlern ohne Helm Unfall-Mitschuld
Der Fall wird übrigens ab dem 17. Juni beim BGH verhandelt.

Bin zwiegespalten. Einerseits ist der Bezug auf § 254 nicht von der Hand zu weisen und findet analog ja auch bei alpinen Skiunfällen (auch ohne gesetzliche Helmpflicht) munter seine Anwendung. Andererseits sind die Begründungen des OLG Schleswig-Holstein für die Obliegenheitspflicht zum Tragen eines Helmes in den Punkten "besondere Gefährdung von Radfahrern" und des sich vermeintlich veränderten „allgemeinen Verkehrsbewußtseins“ kaum zwingend bzw. widersprechen der (allerdings unübersichtlichen) Quellenlage.
Ergebnis

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Di 17. Jun 2014, 19:38
von sippe
fischi hat geschrieben:
peso hat geschrieben:
Ingmar hat geschrieben:Mal wieder ein Urteil zum Thema: Richter geben Radlern ohne Helm Unfall-Mitschuld
Der Fall wird übrigens ab dem 17. Juni beim BGH verhandelt.

Bin zwiegespalten. Einerseits ist der Bezug auf § 254 nicht von der Hand zu weisen und findet analog ja auch bei alpinen Skiunfällen (auch ohne gesetzliche Helmpflicht) munter seine Anwendung. Andererseits sind die Begründungen des OLG Schleswig-Holstein für die Obliegenheitspflicht zum Tragen eines Helmes in den Punkten "besondere Gefährdung von Radfahrern" und des sich vermeintlich veränderten „allgemeinen Verkehrsbewußtseins“ kaum zwingend bzw. widersprechen der (allerdings unübersichtlichen) Quellenlage.
Ergebnis
Finde ich richtig.
Ändert aber nichts daran, dass es beim Rennradfahren dazu gehört und meiner Ansicht für Gruppenfahrten Pflicht ist.

Re: Unvermeidlich eins auf die Birne...

Verfasst: Do 19. Jun 2014, 22:00
von nachtschatten
...noch mal Glück gehabt - das wäre ja auch noch schöner, wenn die Versicherungen so eine billige Handhabe zur Vermeidung Ihrer Leistungen bekommen hätten.
Ich bin überzeugt, dass man auch mit Helm kaum eine Chance hat, wenn man von einem schnelleren und stabileren Auto etc. überfahren wird, aber z.B. mit einem Rennrad ist man selbst, problemlos schnell genug unterwegs, um sich auch ohne Fremdeinwirkung bei einem Sturz schwer zu verletzen.

Ich gehörte bis ich wieder angefangen habe Rennrad zu fahren, zu den Helmverweigerern, habe mich aber durch innerfamiliären Zwang dann doch breitschlagen lassen... :maedchen:

Letzten Sommer hatte ich dann jedoch auch gleich passenderweise einen kleinen Unfall, bei dem ich doch froh war, meinen Helm getragen zu haben. Ich hatte auf einem sandigen Weg keine Chance mehr wirksam zu bremsen und unfreiwillig die Wahl zwischen dem Läufer, der mir vor´s Rad gerannt ist, einem Betonpfeiler oder einem Abhang - die blauen Flecke hatte letztlich der Läufer und mein Helm ´nen Knacks aber niemand hat sich etwas ernsthaftes getan.

Auf dem Rennrad sitze ich jetzt freiwillig mit Helm :hut: