Nicht, dass es jetzt irgendwelche Missverständnisse gibt: Ich meide Innernorts weitestgehend gemeinsame Rad/Fußwege. Selbst die Benutzung getrennter Rad/Fußwege ist für Rennradler oft gefährlicher bzw. unfall-/pannenträchtiger, als die normale Fahrbahn.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sieht es hier oft anders aus. Da existieren wirklich gute Radwege.
Sollte eine Nutzungspflicht entfallen, welche Behörde wird dann noch - ohnehin knappe - Mittel/Verkehrsraum für die Instandhaltung/Verbesserung/Neubau der Radwege freigeben?
"Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht." Welcher Beamte erkennt einen guten Radweg?
Ich bin ja auch Autofahrer. Wenn ich dann überlege, wie wir manchmal unterwegs sind...
Gerade Rennradler begehen doch schon 'zig Ordnungwidrigkeiten im Sinne der StVO/StVZO, bevor sie überhaupt losgefahren sind... (getoppt werden die nur noch von den Sudenten, die alles fahren, was zwei Räder hat.
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