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Re: Laberthread für alle

Verfasst: Do 3. Mai 2018, 14:38
von Barus
Ich könnte einen löschen... :gruebel: :D

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 19:19
von peso
Es nervt...

Irgendwann muß doch nun wirklich mal jeder Keller bis zur Decke mit Klopapier, Nudeln, Mehl, Zucker et al. stapelvoll sein. :x

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 17:53
von bergfloh
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Auflagen des Freistaats präzisiert. Das geht aus einer Entscheidung hervor, mit der ein Eilantrag gegen die Schutzverordnung der Landesregierung abgelehnt wurde. Darin legten die Richter fest, dass Sport und Bewegung höchstens 15 Kilometer von der Wohnung entfernt ausgeübt werden dürfen. :wand: Das entspreche dem Bereich, der typischerweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden könne. :gruebel: Die Verordnung hatte lediglich vom Umfeld des Wohnortes gesprochen, ohne das zu konkretisieren. Das hatte vor zwei Wochen in Leipzig zu Irritationen geführt, wo die Polizei zeitweise eigenmächtig einen 5-Kilometer-Radius festgelegt hatte.

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 18:41
von Andy155

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 18:44
von peso
Das ist alles etwas unübersichtlich. So wirklich "glücklich" bin ich weder mit der Formulierung der Verordnung noch der des Beschlusses jetzt.
(2) Triftige Gründe sind: (…)
Nr. 14. Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,
Vorrangig. M. E. ein Begriff, der in dem Verwendungszusammenhang, in den ihn der Verordnungsgeber gestellt hat, nach einer Ausnahme hinschielt.

Aus dem Beschluss:
Die Benutzung von entsprechenden Fortbewegungsmitteln innerhalb den Grenzen der politischen Gemeinde dürfte nach dieser Definition damit genauso gebilligt werden können wie deren Überschreitung, wenn die Aktivität in einem räumlichen Bereich ausgeübt wird, der typischerweise ohne die entsprechenden Hilfsmittel - also etwa zu Fuß oder mit dem Fahrrad - erreicht werden könnte. Einen solchen Bereich wird man bei aller Unschärfe bei etwa 10 bis 15 Kilometer von der Wohnung entfernt annehmen können.
Die Begründung mal so angenommen, ist es doch auch klar, daß die Abgrenzung letztendlich eine willkürliche sein wird. ( Wie viele Sandkörner konstituieren eigentlich einen Sandhaufen...?) Wenn ich dann schon eine Grenze ziehe, dann doch aber eine fixe und nicht 10-15 km.

Übrigens der Beschluß im Volltext: https://www.justiz.sachsen.de//ovgentsc ... ml?id=5767

Letztlich nehme ich an, daß die Exekutive das im Zweifel so auslegen wird, wie es die diversen Agentumeldungen verkünden. Wobei das keineswegs so klar ist.

Daß Menschen, die in der Lage sind, mit dem Fahrrad am Stück 300 km zurückzulegen, auch kaum nennenswert in solche Abwägungsprozesse eingebunden werden, ist auch klar. :floeri:

Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 19:32
von Radler
Wie gut das mein Arbeitsort in Erfurt ist.....

Und Danke für den link zum Urteil im Volltext. Hab’s kurz überflogen. Begeisterung ist was anderes ......

Keinerlei auch nur im Ansatz vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage der Verhältnismäßigkeit (geeignet ?/ wohl, erforderlich ?/bereits angesichts der in anderen Bundesländern offensichtlich ausreichenden und teilweise sogar zu besseren „Ergebnissen“ führenden milderen Einschränkungen / sehr fraglich) Dabei noch ein Verweis nach Brandenburg, obwohl dort eben keine Ausgangssperre wie in Sachsen gilt, die Einschränkungen also eher nicht vergleichbar sind).

Interessant auch die Ausführungen zum nicht beschaffbaren Nachweis einer Immunität (obwohl ich die Intention zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich nachvollziehen kann). Hier in L bieten Labore den Antikörpertest für 49,90 an .....

Sehr ärgerlich also die „handwerkliche Schlamperei“ sowohl beim Verordnungsgeber, als auch nun beim OVG. Nicht nur bei einer so ernsten Sache darf man da mehr Sorgfalt erwarten.

Wohl dem der in 15 km die Landesgrenzen erreicht.......

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 19:56
von SXHC
Fuhr nicht in Belgien ein Pro 200km im Heimatort und nahm dabei jeden Feldweg, Haupt- und Nebenstraße mit? L.E. hat soviel Straßen, da solltet ihr doch genug Kilometer sammeln können. :pfeif:

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 20:23
von bergfloh
Dank eurer Ergänzungen, Erläuterungen und Präzisierungen konnte ich den CvD von MDR Aktuell TV überzeugen, den zitierten Nachrichtentext der Hörfunkkollegen von MDR Aktuell in unserer Abendsendung nicht vorkommen zu lassen...

Wir sehen uns auf der Landstraße ! weitab von zuhaus denke ich mal :daumen:

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 20:30
von cl
Radler hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 19:32
Wohl dem der in 15 km die Landesgrenzen erreicht.......
Luftlinie wohlgemerkt, ist etwas spitzfindig aber ganz im Sinne des Föderalismus (noch) legal.

Re: Laberthread für alle

Verfasst: Di 7. Apr 2020, 21:13
von bergfloh
Radler hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 19:32
Wie gut das mein Arbeitsort in Erfurt ist.....

Und Danke für den link zum Urteil im Volltext. Hab’s kurz überflogen. Begeisterung ist was anderes ......

Keinerlei auch nur im Absatz vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage der Verhältnismäßigkeit (geeignet ?/ wohl, erforderlich ?/bereits angesichts der in anderen Bundesländern offensichtlich ausreichenden und teilweise sogar zu besseren „Ergebnissen“ führenden milderen Einschränkungen / sehr fraglich) Dabei noch ein Verweis nach Brandenburg, obwohl dort eben keine Ausgangssperre wie in Sachsen gilt, die Einschränkungen also eher nicht vergleichbar sind).

Interessant auch die Anführungen zum nicht beschaffbaren Nachweis einer Immunität (obwohl ich die Intention zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich nachvollziehen kann). Hier in L bieten Labore den Antikörpertest für 49,90 an .....

Sehr ärgerlich also die „handwerkliche Schlamperei“ sowohl beim Verordnungsgeber, als auch nun beim OVG. Nicht nur bei einer so ernsten Sache darf man da mehr Sorgfalt erwarten.

Wohl dem der in 15 km die Landesgrenzen erreicht.......
Darf ich dich anrufen und um juristischen Beistand bitten, wenn ich hinter Liebertwolkwitz gestoppt werde...? :D