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Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 06:55
von Rudy
Wenn etwas passiert und ihr seit nicht auf einem Radweg gefahren habt ihr ganz schlecht Karten bei der Versicherung.
Ein Radweg ist übrigens alles was mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist egal wie das aussieht. Der Zustand des Radweges spielt da keine rolle.
Die Argumentation die hier von einigen ins Spiel gebracht werden ein Rennrad sei ja viel schneller unterwegs zum Teil mit mehr als 30 kmh
werden die Richter als Rücksichtsloses Verhalten man kann halt nicht auf Radwegen so schnell fahren.
Ein Auto kann auch viel schneller fahren wie es die Strassen hergeben darf es aber nicht weil es Regeln gibt die das untersagen.
Wer möchte und trainieren will für den stehen ja alle anderen Strassen zur Verfügung. So einfach ist das und genau diese Antwort bekommt ihr vom ADFC wenn es mal zu Problemen kommt und ihr euch Hilfe holen wollt oder müsst.

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 09:15
von teli
Rudy, du hast 100% Recht.
ABER,
egal wo und wie, der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Ein fahren auf der Straße rechtfertigt keine Handgreiflichkeiten. Der Sicherheitsabstand muss auch eingalten werden, wenn man auf einem Radstreifen fährt, nicht wie manche Autofahrer denken, bis rechts an die Linie und gut ist.

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 12:41
von Allez
Habe mich auch gefragt, ob ich den Typen anzeige. Um ihm einen Denkzettel für die Zukunft zu verpassen. Nur, ist dies am Ende auch das Ergebnis? Das Problem ist zudem, dass dies ja kein Einzelfall ist – hupende und schimpfende Dorfsheriffs fahren ja hier ständig rum. Bei uns im Osten haben einfach zu viele Leute das Wort Demokratie nicht verstanden und verwechseln es mit Selbstjustiz. Traurig aber leider wahr - von gegenseitiger Rücksichtnahme (Paragraph 1 und 2 der STVO) haben sehr viele nie etwas gelernt in der Fahrschule – vor allem die jenseits der 50. Das Leben ist grausam :wand:
Schönes RadlerWE

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 13:42
von Allez
Ach so, betreffs Radwegbenutzungspflicht. Es ist klar, ein ausgeschilderter Radweg schließt eine Benutzungspflicht ein. Nicht aber ein für Radfahrer freigegebener Fußweg. Die Rechtslage ist bei ausgeschildertem Radweg ist im Ursprung eindeutig. Mit der Zeit gibt es aber einige interessante Gerichtsbeschlüsse, die diese Grundregel einschränken. Z.B.
- gibt es eine vorgeschrieben Mindestbreite für Radwege, ist die nicht gegeben, ist die Nutzpflicht hinfällig
- ebenso bei Radwegen, auf denen Radfahrer stärker gefährdet sind, als wenn sie auf der Straße fahren. Schutz geht vor Gesetz. (Bsp. Dieskauer Straße stadteinwärts zw. GO-Tanke und Rennbahn (hier wurde ich an den Tankstelleneinfahrten bereits 2 mal von rechtsabbiegenden Autofahrern abgeräumt; nicht weniger gefählich sind die übrigen ein- uns ausfahrten, denn kaum ein AutofahrerIn interressiert sich hier für Fußgänger oder Radfahrer)

Es ist natürlich immer eine subjektive eigen Einschätzung der Umstände, die einen zu der einen oder anderen Entscheidung bewegen. Aber lebensmüde bin ich nicht und gewisse schmerzhafte Erfahrungen lassen mich manchen Radweg meiden. Ansonsten nehme ich Radwege gerne in Anspruch.

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 14:05
von teli
Anzeige bringt gar nix, solange keine Zeugen vorhanden sind.

Hier das Video, http://www.youtube.com/watch?v=AxPfyW8NuGo und das Foto sieht harmloser aus als es ist, siehe Video... Es ist einfach irrsinnig, wie so was genehmigt werden kann.
26052011.jpg

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 14:14
von Andy155
oha :augenreib: Da wird wohl der Eine oder Andere am Mast enden. :floeri:

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 15:39
von sippe
Allez hat geschrieben:Mit der Zeit gibt es aber einige interessante Gerichtsbeschlüsse, die diese Grundregel einschränken. Z.B.
- gibt es eine vorgeschrieben Mindestbreite für Radwege, ist die nicht gegeben, ist die Nutzpflicht hinfällig
- ebenso bei Radwegen, auf denen Radfahrer stärker gefährdet sind, als wenn sie auf der Straße fahren. Schutz geht vor Gesetz.
ich denke, dass diese Interpretation falsch ist. Steht ein Schild, musst du auf dem Radweg fahren. Ausnahme ist, der Weg ist unpassierbar. Dann musst du auf die Straße. Ob das Schild da berechtigter Weise steht (Baulich Voraussetzungen?, etc.), darfst du hinterher mit der Gemeinde/Stadt/Kommune klären. Das wird dann aber für diesen Fall keine Relevanz mehr haben.

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 15:45
von Charlie
also ich finde es ok, der Weg ist zu schmal, das mag sein. aber wenn da nen kleiner knick drin ist... oder wo ist das problem?

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 15:59
von teli
Charlie hat geschrieben:also ich finde es ok, der Weg ist zu schmal, das mag sein. aber wenn da nen kleiner knick drin ist... oder wo ist das problem?
Fahre da mit 20km/h, dass reicht und du wirst ein Problem bekommen...
Zum einen, dass du gg. den Latternenmast fährst und zum anderen, dass du von der Ausfahrt aus nicht rechtzeitig wahrgenommen wirst. Noch ein Gedanke, wo laufen die Fußgänger, kannst du die Kurve ausfahren? Bei zu hohen Geschwindigkeiten, wenn du sie bekommen solltest, landest du wahrscheinlich auf dem Fußweg...

Re: Nötigung durch Autofahrer

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 16:34
von Charlie
ich kann auch mit dem auto in der stadt nicht jede kurve mit 50 fahren, nur weil das erlaubt ist. sollen die jetzt jede straße umbauen?

für mich sieht es aus als wollten sie einen abstand zwischen radweg und straße rein bringen, vorher ging das nur halt nicht...