Radwegbenutzung - neues Urteil
Das Verwaltungsgericht Gießen hat ein Urteil erlassen, das das Benutzen der Straße anstelle des Radweges ausdrücklich erlaubt (http://www.hessen.adfc.de/presse/130716.html).
Für die nächste Diskussion mit gesetzestreuen Autofahrern gleich das Aktenzeichen merken: 6 K 268/12.GI.
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- peso
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
Schön wäre es.
Das Urteil betrifft lediglich die behördliche Anordnung der Radwegebenutzungspflicht für eine bestimmte Straße in Gießen.
Das Urteil betrifft lediglich die behördliche Anordnung der Radwegebenutzungspflicht für eine bestimmte Straße in Gießen.
Reißbrett 2016
"Ich bin in diesem Jahr auf noch keiner Ausfahrt schneller als 24 km/h im Schnitt gewesen." (Anonymer Radfahrer, 2005)
"Treffpunkt ist jedenfalls 05:30 an der Uniklinik." (Good old Times)
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
Das weiß der geneigte Autofahrer aber wahrscheinlich nicht und wirklich relevant ist das nur für Auseinandersetzungen mit den Ordnungshütern.peso hat geschrieben:Schön wäre es.
Das Urteil betrifft lediglich die behördliche Anordnung der Radwegebenutzungspflicht für eine bestimmte Straße in Gießen.
Denen kann man damit kommen:
Gefahrenlage wäre dann allerdings Verhandlungssache.Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2009 geurteilt, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn es eine besonders erhöhte Gefahrenlage bei der Benutzung der Fahrbahn gibt.
- peso
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
Dem geneigten Autofahrer ist im Zweifel nicht einmal der Unterschied zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen bewußt.
Natürlich kann man im Einzelfall versuchen, den uniformierten Gegenüber zu überzeugen. Aber auch ein rechtswidrig erlassener Verwaltungsakt (der blaue Lolly mit dem weißen Velo bzw. dessen Aufstellen) bleibt erst einmal wirksam.jopa hat geschrieben:Denen kann man damit kommen...
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
Wenn wir grad beim Thema sind. Wie war das noch mit gemeinsamen Weg für Fußgänger und Radfahrer. Es herrschen dann Höchstgeschwindigkeiten!? Wenn ich dich nicht ienhlaten kann/will, darf ich auf der Straße fahren?
Wenn`s schwer geht, geht´s bergauf
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
Es gilt (immer) das Primat der angepaßten Geschwindigkeit. Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg (Zeichen 240) bedeutet das Schrittgeschwindigkeit, zumindest wenn Fußgänger passiert werden.
Die Benutzungspflicht besteht unabhängig vom "Können und Wollen" des Fahrradfahrers.
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
Interessant finde ich die Verwandlung des gemeinsamen Geh- und Radwegs mit dem Zusatzzeichen 'beide Richtungen' am Ortsausgang Böhlen in Richtung Leipzig (S72 Brücke über die Pleiße). Der wird dort auf einmal ein Gehweg mit dem Zusatz 'Radfahrer absteigen', obwohl der Weg selbst nicht von den Baumaßnahmen auf der Brücke betroffen ist...
'Angepasste Geschwindigkeit' bedeutet selbst auf Radwegen (Zeichen 237) nur 15km/h.
'Angepasste Geschwindigkeit' bedeutet selbst auf Radwegen (Zeichen 237) nur 15km/h.
Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
ich mag aber nich mit 15 km/h auf'm Radweg rumgurkenBarus hat geschrieben:'Angepasste Geschwindigkeit' bedeutet selbst auf Radwegen (Zeichen 237) nur 15km/h.
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
Dazu wird dich auch niemand zwingen. Allerdings wird im Fall eines Unfalls allein die (dann ja offensichtlich unangepaßte) Geschwindigkeit ein höheres Verschulden begründen.
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Re: Radwegbenutzung - neues Urteil
woher kommen die 15 km/h?
Wenn dem so ist, dann wären Radwege inhärent nicht zum Ausüben des Rennrad-Sports geeignet.
Meine Einstellung dazu: Da die meisten Radwege aber das Risiko eines Unfalls im Vergleich zur Fahrbahn erhöhen, bin ich regelmäßig bereit es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen.
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Meine Einstellung dazu: Da die meisten Radwege aber das Risiko eines Unfalls im Vergleich zur Fahrbahn erhöhen, bin ich regelmäßig bereit es auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen.