Joseph,
wir sind beides Textmenschen. Dein Beitrag enthält eine Schärfe, die übrigens auch nicht angemessen, aber sicher beabsichtigt ist. Wenn man den Eindruck vermeiden möchte, finden sich an der Seite die lustigen Grinsgesichter...
Na schön...
1. Es ist nach meinem Verständnis kein Betrug im strafrechtlichen Sinn. Ein gedachter Richter würde die Gesamtsituation betrachten und eben feststellen, daß dem Veranstalter kein finanzieller Schaden entstanden ist. Es wurde ein Startplatz bezahlt und die damit verbundenen Leistungen in Anspruch genommen. Daß der Veranstalter ein Umschreiben von Startplätzen nicht mehr vorsieht, ist a) ärgerlich für die Teilnehmer und führt b) dazu, daß beide gegen die Vertragsbedingungen verstoßen.
Es ist durchaus vorstellbar, daß der Bekannte den Startplatz schon mit der Absicht bezahlt hat, diesen später seinem Freund zu überschreiben. Dann würde auch der Hauch eines Bereicherungsverdachtes schon ausscheiden und eben lediglich die Verletzung der Vertragsbedingung stehen bleiben.
2. Die Einschätzung als Lappalie ergibt sich nicht etwa wie von dir insinuiert aus der (tatsächlichen) Geringfügigkeit des vermeintlichen Vermögensschadens, sondern schlicht daraus, daß ich beim besten Willen weder die behauptete Bedeutung noch die resultierende Aufregung verstehen kann.
3.
Und bitte, was für ein Rechtsempfinden ist es eigentlich, eine Sache als Kleinigkeit zu empfinden, nur weil es haufenweise geschieht?
Mein Rechtsempfinden befindet sich in diesem Fall in völligem Tiefschlaf. Es interessiert mich eigentlich nicht besonders, ob und in welchem Umfang hier juristisches Regelwerk gebrochen wurde. Der eine (angemeldete) Teilnehmer hat dem anderen seinen Startplatz geschenkt. Den Sieg hat letzterer (hoffentlich) durch seine eigene sportliche Leistung errungen. Eine Disqualifikation hätte in meinen Augen vollauf genügt, wenn man denn schon ein abschreckendes Exempel statuieren möchte. Wie du schon sagtest, auch Upsolut hat die Möglichkeit, ganz pragmatisch im Einzelfall zu entscheiden.
Wenn sie mit lebenslangen (allein das Wort...) Sperren und juristischen Drohgebärden um sich werfen, zeugt das nicht gerade von Augenmaß. Wie ich ja schon schrieb - und du geflissentlich überlesen hast - kann ich mir gut vorstellen, daß es noch einige Details der Geschichte gibt, die nicht in der Pressemitteilung stehen und die drastische Reaktion von Upsolut vielleicht in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten.
4. Es ist ja zum Beispiel ziemlich in Mode gekommen, bei RTFs den kleinen Obolus nicht zu entrichten und die Leistungen des Veranstalters (Ausschilderung, der organisatorische Rahmen an sich, vielleicht gar die Verpflegung) in Anspruch zu nehmen. Der individuell verursachte Schaden ist nun wirklich äußerst gering, und trotzdem bringt mich dieses Verhalten ganz gehörig auf die Palme. Es ist also nicht etwa die Geringfügigkeit des Schadens bzw. des Vergehens, das die (meine) Bewertung bestimmt.
5. Ich kritisiere übrigens nicht die Professionalisierung der Jedermannszene, ich beklage meinen eigenen Mißerfolg.
