Frank hat geschrieben:wenn der Autofahrer einen guten Anwalt hat, ist es nicht klar, dass ihm am Ende die Hauptschuld zugesprochen wird.
Naja, mit Hauptschuld meine ich mindestens 51%
. Rote Ampel überfahren mit Verkehrsunfall-Folge (wenn auch die Unfallgegnerin "mitgeholfen" hat) ist ja nun auch keine Bagatelle...
Frank hat geschrieben:Ein Bekannter von mir ist mal mit einer Autofahrerin kollidiert. Diese ist verbotenerweise vor ihm links abgebogen. Sie hat jedoch zunächst so getan als wenn sie rechts abbiegt, um dann aber unvermittelt einen Schlenker nach links zu machen. Mein Bekannter war schwer verletzt und hatte Probleme die Behandlungskosten ersetzt zu bekommen.
Schlenker nach rechts beim Links(!)abbiegen ist durchaus nix ungewöhnliches, z.B. um "auszuholen" bei sehr enger Linkskurve. Zweckmäßigerweise sollte man allerdings wenigstens links blinken
.
Gab's irgendwas, was man dem Bekannten hätte zur Last legen können?
Frank hat geschrieben:Obwohl für uns als Normalbürger die Rechtslage eindeutig ist, hat die Gegenseite argumentiert, dass er eben zur falschen Zeit am falschen Ort war (so sinngemäß) und dass er durch das Teilnehmen am Straßenverkehr ja ein gewissen Risiko in Kauf nimmt.
Das wiederum ist ja eine geradezu hanebüchene Begründung...
"...Tja, lieber Bank-Kunde, da waren Sie leider zur falschen Zeit am falschen Ort (in der Bank). Pech, daß da gerade unser Mandant den Banküberfall begangen hat. Sie müssen wissen, daß Sie bei Besuchen in der Bank nunmal ein gewisses Risiko in Kauf nehmen...
"